Grundlagen

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

5 Min. Lesezeit Waqar Yousaf, B. Eng.

Beide nennen Zahlen, aber nur eines davon setzt deine Ansprüche durch. Wo der Unterschied liegt und ab wann sich das Vollgutachten rechnet.

„Reicht nicht ein Kostenvoranschlag?" – die Frage kommt fast bei jedem zweiten Anruf. Die ehrliche Antwort lautet: manchmal ja. In den meisten Fällen kostet sie aber Geld, weil ein Kostenvoranschlag und ein Gutachten zwei völlig verschiedene Dinge sind.

Der Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag beantwortet genau eine Frage: Was kostet die Reparatur? Eine Werkstatt kalkuliert Arbeitszeit, Ersatzteile und Lackierung. Das ist schnell und günstig, oft sogar kostenlos.

Was er nicht enthält: Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfalldauer, Angaben zu Vorschäden, eine vollständige Fotodokumentation und die Feststellung, welche Schäden überhaupt aus diesem Unfall stammen.

Das Unfallgutachten

Ein Gutachten beantwortet die Frage: Wie hoch ist mein Schaden insgesamt? Es hält fest:

  • Reparaturkosten inklusive Ersatzteil- und Lackierkosten
  • Merkantile Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Reparaturdauer und Nutzungsausfall
  • Zustand vor dem Unfall, Vorschäden, Laufleistung, Ausstattung
  • Vollständige Fotodokumentation aller Schadenstellen

Aufbau und Umfang sind so gehalten, dass das Ergebnis gegenüber Versicherungen und im Streitfall vor Gericht belastbar ist.

Die Bagatellgrenze

Als Faustregel gilt eine Grenze von rund 750 Euro Reparaturkosten. Darunter spricht man von einem Bagatellschaden; hier kann die gegnerische Versicherung die Übernahme der Gutachterkosten verweigern, weil ein Kostenvoranschlag als ausreichend gilt.

Der Haken: Ob der Schaden darunter liegt, weiß man vorher nicht sicher. Ein verzogener Halter hinter einer scheinbar harmlosen Delle bringt die Kalkulation schnell über die Grenze. Deshalb lohnt vorab ein kurzer Blick auf Fotos – oft lässt sich schon daran abschätzen, in welcher Größenordnung man sich bewegt.

Fiktive Abrechnung: der unterschätzte Unterschied

Du bist nicht verpflichtet, dein Auto reparieren zu lassen. Du kannst dir den ermittelten Betrag auch auszahlen lassen und selbst entscheiden, ob, wann und wo du reparierst – das nennt sich fiktive Abrechnung.

Dafür brauchst du allerdings eine belastbare Grundlage, und die liefert nur das Gutachten. Wer mit einem Kostenvoranschlag fiktiv abrechnet, bekommt in der Regel deutlich weniger – und die Wertminderung fehlt ohnehin.

Wann welches?

Kostenvoranschlag reicht meist

Bei kleinen Schäden nahe der Bagatellgrenze, wenn keine Wertminderung zu erwarten ist und du selbst zahlst – etwa beim Parkrempler am älteren Fahrzeug, den du ohnehin reparieren lässt.

Gutachten ist die richtige Wahl

Sobald ein Haftpflichtschaden vorliegt, die Reparatur voraussichtlich über der Bagatellgrenze liegt, ein Verdacht auf verdeckte Schäden besteht, das Fahrzeug jung oder hochwertig ist oder du fiktiv abrechnen möchtest.

Wer zahlt was?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens vollständig. Bei Teilschuld übernimmt sie den Anteil entsprechend der Haftungsquote. Bei Kaskoschäden, Wertgutachten und Oldtimerbewertungen trägt der Auftraggeber die Kosten – was in deinem Fall gilt, klären wir vor dem Termin am Telefon.

Im Zweifel: kurz anrufen

Schick ein paar Fotos, dann lässt sich meist in wenigen Minuten sagen, ob ein Vollgutachten nötig ist oder ob ein Kurzgutachten genügt. Die Einschätzung kostet nichts – und erspart im Zweifel eine teure Fehlentscheidung.

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Was in deinem Fall gilt, klären wir am Telefon – die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Unfall gehabt?

Schick mir ein paar Fotos – ich sage dir, welches Gutachten in deinem Fall passt und wer es bezahlt. Die Einschätzung kostet nichts.

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